Die drei Gebiete der Osteopathie
Parietale Osteopathie
Viscerale Osteopathie
Kraniosakrale Osteopathie
Unsere Praxis bleibt geöffnet
Liebe Patienten,
wir sind unter den aktuellen Bedingungen nach wie vor für Sie da. Selbstverständlich haben wir Verständnis dafür, wenn Sie einen Termin lieber absagen möchten – allerdings möchten wir Sie darum bitten, uns dies mindestens 24 Stunden vor Ihrem Termin mitzuteilen, da wir Ihnen sonst die verlorene Zeit in Rechnung stellen müssen.
Andreas Heyen und Frank Bartelt
Was ist Osteopathie?
Nur mit den Händen
Bei der Osteopathie handelt sich um eine ganzheiltliche, rein manuelle Therapie, die der Diagnose und Behandlung von Funktionsstörungen dient.
Durch Bewegungsverluste einzelner Körperstrukturen wird deren Funktion beeinträchtigt. Ist der Organismus nicht mehr in der Lage diese Störungen zu kompensieren, reagiert der Mensch mit Beschwerden, wie z.B. Schmerzen oder Bewegungsstörungen.
Sowohl in der Untersuchung als auch in der Behandlung konzentriert sich der Osteopath auf die Bewegungen und Spannungen der verschiedenen Strukturen des Körpers (Organe, Knochen, Muskeln, etc.) und versucht mittels manueller Techniken verlorengegangene Beweglichkeit wiederherzustellen, Spannungen auszugleichen und somit dem Körper wieder die Möglichkeit zu geben sich selbst zu regulieren und zu korrigieren.
Ergänzung zur Schulmedizin
Die Osteopathie versteht sich nicht als Konkurrenz zur Schulmedizin, sondern als Ergänzung. Sie stützt sich dabei vor allem auf das wissenschaftliche Fundament der Anatomie und Physiologie (Lehre von den Lebensvorgängen).
Hinweise und Infos
17-jähriges Bestehen
Corona Hinweise
Frank Bartelt und Andreas Heyen
Kostenübernahme
Da allerdings einige gesetzliche Krankenkassen die Behandlung bezuschussen, empfiehlt sich in jedem Fall eine Anfrage bei Ihrer gesetzlichen Kasse vor Beginn der Behandlung. Eine Übersicht finden Sie auch hier ».
Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Behandlungskosten, da die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erfolgt. Ferner besteht die Möglichkeit der Erstattung durch private Zusatzversicherungen, sofern Heilpraktiker-Leistungen Bestandteil des Versicherungsvertrages sind.